Im Bereich des Bezirkes Bergedorf befindet sich die Bergedorfer Schloßstraße, die durch eine denkmalgeschützte Stützmauer aus Findlingssteinen und Bruchmauerwerk von dem Bergedorfer Schloßgraben getrennt ist. Sie ist 30 m lang und sichert einen Geländesprung von 1,50 m. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurden Spundwand- und Betonarbeiten sowie Mauerwerks- und Straßenbauarbeiten an der schadhaften Stützmauer durchgeführt. Die teilweise unterspülte Stützmauer ist zudem von Verdrückungen gekennzeichnet, die durch die gestiegenen Verkehrsbelastungen hervorgerufen wurden.
Die Stützmauer wird in der Hamburger Denkmalliste geführt, weshalb der Aufbau der schadhaften Stützmauer detailliert im Bestandsaufmaß festgehalten werden musste, um diese nach der Herstellung der Stahlspundwand wieder mit dem vorhandenen Material einzubauen.
Zusätzlich wurde eine wasserseitige Spundwand hergestellt, um ein provisorisches Arbeitsplanum zu errichten. Im Bauablauf mussten wasserrechtliche Genehmigungen eingehalten werden.
Die Leistungen umfassten den geordneten Rückbau des historischen Mauerwerks, das Erstellen der landseitigen Stahlspundwände sowie Arbeiten am Mauerwerk zur Wiederherstellung der historischen Stützmauer vor der eigentlichen Sicherung des Geländesprunges. Die abschließenden Straßenbauarbeiten stellten den Anschluss an die Bestandsbebauung wieder her.